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bezirke
Berlin ist seit dem 1. Januar 2001 durch eine Verwaltungsreform in zwölf Bezirke aufgeteilt, die die Funktion von Verwaltungsbezirken haben. Diese sind in 96 Ortsteile untergliedert.
Gemäß Artikel 66 Absatz 2 der Verfassung von Berlin erfüllen die Bezirke ihre Aufgaben nach den Grundsätzen der Selbstverwaltung. Sie nehmen regelmäßig die örtlichen Verwaltungsaufgaben wahr.
Ihre Verwaltungsaufgaben nehmen die Bezirke über das Bezirksamt (BA) wahr, an dessen Spitze jeweils ein eigener Bezirksbürgermeister steht. Die Bezirke von Berlin sind nur von der Einwohnerzahl in etwa mit Landkreisen zu vergleichen. Da das Land Berlin als Stadtstaat eine Einheitsgemeinde ist, gibt es die Verwaltungsebene des Kreises in Berlin nicht (zweistufiger Verwaltungsaufbau). Die Bezirke sind keine eigenständigen Gebietskörperschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit – sie haben nicht einmal den Status einer Kommune. Vielmehr handelt es sich um „Selbstverwaltungseinheiten Berlins ohne Rechtspersönlichkeit“ (§ 2 Abs. 1 Bezirksverwaltungsgesetz).
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