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regierungsbezirk
In vier Bundesländern Deutschlands ist ein Regierungsbezirk (kurz Reg.-Bez.) der Bezirk einer allgemeinen Landesmittelbehörde, in der ressortverschiedene Aufgaben gebündelt werden. Diese Behörde wird von einem Regierungspräsidenten geleitet und trägt selbst die Bezeichnung Regierungspräsidium (in Baden-Württemberg, Hessen), Regierung (in Bayern) oder Bezirksregierung (in Nordrhein-Westfalen). Die Institution stammt aus der Verwaltungseinteilung Preußens, wo sie Anfang des 19. Jahrhunderts als Königliche Regierung entstand.
Die Landesmittelbehörde steht als Mittelinstanz zwischen oberen und obersten Landesbehörden (Ministerium) und dem Landrat als unterer Landesbehörde für den Bezirk eines Kreises.
Gerade eben wurde AB für Aschaffenburg angelegt. Bisher ging es meistens nur um Städte, Kreise oder Bezirke mit mehr als 100.000 Einwohnern. Der Landkreis Unterfranken hat leider verschiedene Postleitzahlenbereiche und die Stadt selbst gehört keinem Kreis an. Sicherlich gibt es noch mehr solche...