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Das Thema mit dem Tip

Ein Arbeitnehmer schuldet dem Arbeitgeber allerdings nur eine durchschnittliche Arbeitsleistung für einen, sagen wir einmal, Tariflohn.
Nein, genau das ist falsch gedacht. Der Kunde bezahlt schließlich für eine Leistung und darf dementsprechend erwarten, zufriedengestellt zu werden.
Und je zufriedener ein Kunde ist, desto besser für alle Beteiligten, denn wenn der Service mies ist, kommt auch kein Kunde.
Die Leistung ist immer der Gegenwert zu dem dafür ausgesprochenen Preis.
Wenn ich jemanden dafür bezahle, mir ein Portrait zu malen und ein Preis steht dafür im Raum, dann schuldet mir der Dienstleister kein Durchschnittswerk, sondern schon eine gute Leistung.


Kein Problem:





Wie auch? Wenn ich als Zahlender bereit bin, mehr zu zahlen als verlangt, wer soll mir das verbieten? In Deutschland ist Trinkgeld steuerfrei, aber selbst wenn es das nicht mehr wäre, wäre es weiterhin Trinkgeld.
Und eben das ist ja das Problem.


Unabhängig von Massageläden - ich denke, dass viele Menschen Trinkgeld aus mindestens einem der folgenden zwei Gründen geben:
1.) Wenn man der Meinung ist, dass die Leistung überdurchschnittlich war.
2.) Wenn man der Meinung ist, dass grundsätzlich das Arbeitsentgelt des Dienstleisters zu niedrig ist, so nach dem Motto. "Ich bin froh, dass ich (für diesen Lohn) nicht diese Arbeit machen muss".
Wenn eine Leistung überdurchschnittlich ist, einfach öfter hingehen. Das sichert ihren Job und den des Chefs und eventuell gibt es Aufstiegschancen. Naja, in Chinaläden weiß ich nicht so recht, aber naja...
Zu Punkt 2: unter den Kunden sind auch welche, die haben kein großes Einkommen, werden durch die Trinkgeldgeber aber mächtig unter Druck gesetzt und eventuell sogar übervorteilt.

Man kann auch "besondere Leistung" anders zum Ausdruck bringen. Ihr etwas mitbringen oder so. Aber Trinkgelder sind da weit problematischer.
 
Es kommt auch immer drauf an, an was für eine Masseurin man gerät. Es gibt solche, die für einen Zehner gerade mal ein müdes Lächeln über haben (was natürlich anders rüberkommt, weil "Geld ist Geld"). Dagegen gibt der ein oder andere protzautofahrenden chinesische Kunde gerne mal einen 50er oder auch 100er on top, wenn er wirklich zufriedengestellt wurde.

Ergo, alles ist relativ. Nur das "zum Tariflohn was dazugeben um der Masseurinzu helfen" finde ich nun wirklich etwas naiv.
 
Nein, genau das ist falsch gedacht. Der Kunde bezahlt schließlich für eine Leistung und darf dementsprechend erwarten, zufriedengestellt zu werden.
Ein Arbeitnehmer schuldet dem Arbeitgeber allerdings nur eine durchschnittliche Arbeitsleistung für einen, sagen wir einmal, Tariflohn. Das heißt nach meinem Verständnis eine ausreichende bis befriedigende Leistung. (Schulnote drei bis vier)
Leistet ein Arbeitnehmer viel mehr, erhält er bei einem guten Arbeitgeber eine Zulage oder ähnliches.

Diese Aussage bezieht sich auf einen Arbeitnehmer, dessen Arbeitgeber an einen Tarifvertrag gebunden ist.
Es ist schon richtig, das der Kunde von dem Arbeitgeber/Auftragnehmer eine zufriedenstellende Arbeit erwarten darf. Das hat aber nichts mit der Arbeitsleistung des einzelnen Arbeitnehmers und dessen Entlohnung zu tun.
Nun wieder zu den Damen im Massagesalon, welche am Tage oft mehr Bereitschaftszeiten haben als Arbeitszeiten. Für diese Bereitschaftszeiten bekommen sie keinen Cent!
Ein Arbeitnehmer bekommt für Bereitschaftsdienste ohne Arbeitsleistung zumindestens eine Bereitschaftspauschale.
In einem Massagesalon, wo nicht gerade Hochbetrieb ist, ist der Stundenlohn einer Masseurin umgerechnet auf ihrer dienstlichen Anwesenheit nicht sehr hoch. Auch darum finde ich Trinkgelder sehr angebracht.
Und bitte das Trinkgeld den Damen immer im Massageraum zustecken und nicht beim Bezahlen an der Kasse.
 
@Smart50
"Ein Arbeitnehmer schuldet dem Arbeitgeber allerdings nur eine durchschnittliche Arbeitsleistung für einen, sagen wir einmal, Tariflohn."

Wo nimmst du das eigentlich her? Wo steht das geschrieben?

"Nun wieder zu den Damen im Massagesalon, welche am Tage oft mehr Bereitschaftszeiten haben als Arbeitszeiten. Für diese Bereitschaftszeiten bekommen sie keinen Cent!"

Der Arbeitgeber auch nicht. Wenn kein Kunde da ist, bekommt keiner Geld. Ist doch irgendwo nachvollziehbar, oder?
Allerdings heißt das nicht, dass wenn ein Kunde da ist, man diesen nur schnell abspeist, denn man bietet ja etwas an zu dem und dem Preis.

Gerade das Argument "Leistung" verstehe ich auch aus einem anderen Grund nicht:
Wenn jemand sagt, er gibt auch Kellnern bei besonderer Leistung Trinkgeld, muss ich mich fragen, ob damit Pirouetten und ne Tanzeinlage gemeint sind, denn Kellner sollten schon von Haus aus das richtige Essen an den richtigen Tisch bringen und die Abrechnung vernünftig machen.

Ganz ehrlich? Ich verstehe dieses ominöse "gute Leistung" nicht. Schwer nachvollziehbar.
 
Mit der Bereitschaft ist das so eine Sache.

Ist die Masseurin angestellt, gilt für sie was für alle Angestellten in der EU gilt. Laut einer Richtlinie des Europäischen Parlamentes und Rates von 2004 darf durchschnittliche Arbeitszeit (inkl. Bereitschaftsdienst) pro Siebentagewoche 48 Stunden nicht überschreiten. (Für bestimmte Berufsgruppen gibt es hier Ausnahmen.) Wir wissen alle, dass die meisten Masseurinnen diese 48 Stunden teilweise deutlich überschreiten.

So kann man ein Trinkgeld auch als eine Art teilweise Entschädigung dafür ansehen, dass hier offensichtlich EU-Recht zum Nachteil der Masseurin gebrochen wird.

Diese Regelung ist einer der Gründe, warum in vielen Einrichtungen, die offiziell mit "erotischen Massagen" (oder mehr) werben, die Masseurinnen freiberuflich tätig sind. Für sie gilt diese EU-Regelung natürlich nicht.

Dass der Massageladen-Betreiber bzw. -Inhaber kein Geld bekommt, wenn keine Kunden bekommen, ist sein unternehmerisches Risiko - genauso wie das der Freiberufler. Er muss sich um Aufträge, also Kunden kümmern. Das ist nicht die Aufgabe der angestellten Masseurinnen.
 
@PingPong2 zur Information. Meine oben gemachte Aussage ist somit stichhaltig.
§611 BGB - Auszug
Der Arbeitnehmer schuldet nach der Rechtssprechung durchschnittliche Tätigkeit, die seinem individuellen Leistungsvermögen entspricht. Er ist in diesem Zusammenhang einerseits nicht berechtigt seine Arbeitskraft zurückzuhalten, andererseits auch nicht überdurchschnittliche Leistungen zu erbringen.
 
Wenn von den Betreibern der Massagestudios EU Recht zum Nachteil der Masseurin gebrochen wird, sollte der Kunde das also über sein Trinkgeld ausgleichen. Aha :D
Ansonsten finde ich gerade beim Trinkgeld, dass jeder das so halten sollte, wie er meint. Für die Masseurinnen ist es u.U. unangenehmer jemanden zu bespaßen, der einen 20er Tip gibt, als jemand, der nichts zusätzlich gibt. Insofern... kommt immer drauf an.
 
So kann man ein Trinkgeld auch als eine Art teilweise Entschädigung dafür ansehen, dass hier offensichtlich EU-Recht zum Nachteil der Masseurin gebrochen wird.
Das ist kein Argument in der ganzen Sache an sich, denn du weißt zum ersten nicht, wer gerade Bereitschaft hat und wie lange er diese Bereitschaft schon durchführt, denn tatsächlich trifft man meist immer andere Masseurin an, auch dann, wenn man nach einer bestimmten Dame fragt. Was mich zum Schluss führt, dass sie gerade tatsächlich nicht in Bereitschaft sind und frei haben.
Tatsächlich sind auch nie alle Damen anwesend oder herbestellbar.


Dass der Massageladen-Betreiber bzw. -Inhaber kein Geld bekommt, wenn keine Kunden bekommen, ist sein unternehmerisches Risiko - genauso wie das der Freiberufler. Er muss sich um Aufträge, also Kunden kümmern. Das ist nicht die Aufgabe der angestellten Masseurinnen.
Wäre es nicht auch berufliches Risiko, sich um so einen Job zu bemühen? Der AG zwingt niemanden, für sich zu arbeiten. Wenn die Tarife so sind, weil es eben auf die Kunden ankommt, dann sind sich AN dessen bewusst. Aber generell kann auch der AG keinen Kunden zwingen, seine Leistung in Anspruch zu nehmen. Er kann nur dafür sorgen, dass Kunden gerne kommen. Und da kommt der Service ins Spiel. Und du siehst, das kann man weder drehen, noch wenden.
Auch wenn ich mich frage, warum das mit so einer Hingabe versucht wird.

@Smart50

"
§611 BGB - Auszug
Der Arbeitnehmer schuldet nach der Rechtssprechung durchschnittliche Tätigkeit, die seinem individuellen Leistungsvermögen entspricht. Er ist in diesem Zusammenhang einerseits nicht berechtigt seine Arbeitskraft zurückzuhalten, andererseits auch nicht überdurchschnittliche Leistungen zu erbringen."

Das steht weder bei 611, noch bei a) oder b)
 
jedem Handwerker von dem ich eine besondere Leistung erwarte gebe ich Trinkgeld- auch meinem Friseur
Warum sollte ich einer Masseurin dann nicht auch etwas geben. Je nachdem welchen Eindruck ich von ihr habe, gebe ich es vorher oder nachher. Aber egal wie - meistens hat es sich gelohnt- selbst wenn es nur ein chin Lächeln aber oft eine Umarmung gibt.
 
weil ich sie besser fand als anderswo, oder einfach, weil sie mir gute Laune gemacht hat. Letzteres ist beinahe unbezahlbar ;-)
Genau dieses Gefühl, jemanden, der es meines Erachtens verdient hat eine Freude zu machen.
Und zu wissen mir tur es nicht weh oder ist es egal, aber dem anderen hilft es, ist wirklich unbezahlbar.

Ich war mal vor ganz vielen Jahren, Heilig Abend in einem Wohnwagen Puff.
Ordentliche Nummer für 50€, als ich Ihr 100 gegeben habe und frohe *** [b]Bitte das Forum nicht mit Weihnachtsgrüßen füllen! Danke.[/b] *** wünschte fing sie beinahe an zu heulen.

Und fragte warum, ich sagte nur: mir geht es gut, warum sollte es anderen nicht auch gut gehen.
Gerade in einem solchen Monat mit Weihnachtsgeld, Prämie und 14. Gehalt.

Es ist immer ein Geben und ein Nehmen.
Es wird dir alles irgendwann mal zurück gegeben.

Und unsere Masseurin merken sich das, letztens fragte mich noch eine, was ist eigentlich aus einer Sache geworden die ich ihr vor 2 Jahren erzählt habe.
Durch das chinesische Schulsystem sind sie wunderbare Gedächnisakrobaten, sie können sehr gut Dinge im Kopf behalten.
Und sie merken sich auch ein Tip oder ein Geschenk.
Und es muss nicht immer Geld sein.
Manchmal ist es nur eine Übersetzung oder Erklärung der Corona Bestimmung oder etwas aus dem Mietrecht.
Oder die wieder Inbetriebnahme des WLan Routers, daß wurde mir mal hinterher mit einem Riesen Bonbon belohnt. (Geile Nummer)

Gruß Frank
 
Tolle Einstellung, Frank.
Das werden die Griesgrämer und Skeptiker dieser Welt nie verstehen.
Anderen einfach spontan eine Freude zu machen und sie einfach als Mitmenschen wertschätzen, ohne einen Dank oder eine Gegenleistung zu erwarten - dass bringt mir persönlich immer ein nachhaltiges Glücksgefühl. Es ist dann eine gemeinsame Freude und kostet nicht viel...
Und was bitte ist schöner als Glück und Zufriedenheit?
 
Es ist ganz einfach, bin ich mit der Leistung zufrieden gebe ich Trinkgeld. Bin ich mit einer Leistung mehr als zufrieden, also denke ich das die Dl sich besonders viel Mühe gegeben hat gibt es ein größeres Trinkgeld. Wenn ich das Gefühl habe einfach nur abgefertigt geworden zu sein bezahle ich den abgemachten Betrag sage danke und gehe
 
Massageforum - Berichte zu Das Thema mit dem Tip

bekommen eben den Service, den sie bezahlen.
Wenn man freundlich ist und "Mensch" dabei bleibt, dann hat man in mehrfacher Hinsicht schon mal gewonnen und kann auch besseren Service erwarten. Zumindest sind das meine persönlichen Erfahrungen. Wenn die Chemie eben nicht stimmt, ist trotzdem ein kleines Trinkgeld drin, einfach als Anerkennung.
 
Bisher habe ich oft nicht darüber nachgedacht. Aber die meisten Kollegen machen das so, schaden kann es sicher nicht, und spätestens beim nächsten Besuch wird man merken was es bringt
 
Heute habe ich der Masseurin in Rheydt 20€ Trinkgeld gegeben. Erst blickte sie mich ungläubig an, dann lehnte sie es ab das Geld anzunehmen, sie meinte auf Chinesisch "Geldverschwendung". Nach 3 mal Hin und her nahm sie es an. Ich habe noch nie jemanden mit so einem glücklichen Gesichtsausdruck gesehen. Es war nur vergleichbar mit einem kleinen Jungen der zu *** [b]Bitte das Forum nicht mit Weihnachtsgrüßen füllen! Danke.[/b] *** eine elektrische Eisenbahn bekommt. Sie hat sich aber bei der Massage wirklich sehr angestrengt.
 
Das habe ich so ähnlich auch schon erlebt! So eine Freude zu erleben ist doch wunderbar. ☺️
Bei mir stehen übrigens schon Schokonikoläuse parat, die ich nächste Woche zur Massage mitnehmen werde. 😉
 
Das ist schon wieder so eine Sache, viele essen nicht gerne süß. Da sie aber nie ihr Gesicht verlieren, freuen sie sich natürlich darübe, oder tun so. . Die evtl Lebenspartner der Masseurin bekommen es dann. ob die sich darüber freuen, wenn sie die Kundengeschenke bekommen, ist fraglich. Ich war in diesem Punkt vielleicht überempfindlich und habe alles im Müll entsorgt
Die jüngeren Masseurin essen übrigens schon eher gerne was Süßes, sie sind ja grundsätzlich westlicher orientiert- nicht nur was die Einstellung zum Geld betrifft .
Vielleicht eine bessere Idee: in den Asia Markt gehen und dort chin. oder auch andere asiatischen Leckereien besorgen, Selbst wenn es nur Sojasauce und Pasten im Glas mit Chili Gewürzen sind- das kommt super an, außerdem Tofu oder Fertigprodukte mit Tofu - sie lieben es,
 
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