Kann dem nur zustimmen. Da selbst ein HJ eine sexuelle Dienstleistung ist, die unter das ProstSchG fällt, muss jeder Betrieb mit "normaler" Gewerbeanmeldung, der eine solche anbietet bzw. ausführt die Behörden und somit um seine Existenzgrundlage fürchten. :stop:
Deshalb berichte ich auch nicht...