Gilt Tantramassage als Prostitution? Sind Massagestudios als Bordell oder bordellartiger Betrieb einzustufen?

Mit der Einführung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) brauchen Betreiber von Prostitutionsstätten eine Betriebserlaubnis, während Prostituierte sich anmelden müssen. Dazu kommen je nach Bundesland noch Herausforderungen mit dem Bauamt, was zu einigen Schließungen bzw. versagten Genehmigungen geführt hat.

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Für Betreiber von Tantra-Massagestudios stellt sich die Frage, ob sie eine Erlaubnis nach dem ProstSchG benötigen bzw. ob sie sich als Prostituierte anmelden müssen. Ein Tantramassage Verband verneint die Frage. Die Rechtsprechung sieht das anders.

Nach einer Gerichtsentscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen im Eilverfahren (Az.: 20 L 589/20) sind Ganzheitliche Tantra-Massagen nicht als Prostitution anzusehen. Die Schließung von zwei sogenannten Tantra-Massage-Salons in Essen unter Hinweis auf die Corona-Schutzverordnung sei deshalb rechtswidrig.
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